FAQ zur

Genossenschaft

  • Warum eine Genossenschaft und was ist das überhaupt?

    Aus verschiedenen Gründen konnte das Büro nach sechs Jahren nicht mehr so weitergeführt werden wie bisher.

    Damit diese besondere Kneipe erhalten bleibt, haben sich einige Stammgäste, alte Betreiber*innen und Freund*innen des Büros zusammengetan, um den Weiterbetrieb gemeinsam stämmen zu können.

    Eine Genossenschaft ähnelt einem Verein, nur dass Zweck der Genossenschaft auch ein Geschäftsbetrieb sein kann, der den sozialen Zwecken der Genossen nützt.

  • Was ist meine Funktion als Genoss*in

    Als Genoss*in unterstützt Du das Büro durch den Anteil und den Beitrag zuallererst finanziell.

    Wie die Mitglieder eines Vereins zahlen die Genoss*innen einen Beitrag, der zur Finanzierung des Zwecks, hier also dem Betrieb des "Büros" dient. Die durch die Anteile zusammengetragenen Gelder helfen, den Weiterbetrieb und die Genossenschaftsgründung in die Wege zu leiten. Die Beiträge unterstützen den laufenden Betrieb für die erste Zeit.


    Ferner hast Du auf der Hauptversammlung Stimm- und Rederecht und kannst so über die Zukunft des Büros mitbestimmen. Stehen Arbeiten wie Sanierungen oder Putzaktionen an, frägt der Vorstand unter dem Kreis der Genoss*innen nach Unterstützung.

  • Muss ich als Genoss*in selbst hinter der Bar stehen?

    Der gewählte Vorstand der Genossenschaft hat beschlossen, für den laufenden Betrieb Personal einzustellen, das sich auf Minijobbasis um den Betrieb des Büros kümmert. Somit müssen die einzelnen Genoss*innen nicht selbst im Büro arbeiten.

  • Hafte ich mit meinem Vermögen für Verluste oder Verbindlichkeiten?

    Die Genoss*innen können nur ihre Beiträge und Einlage verlieren. Eine Nachschusspflicht wurde in der Satzung ausgeschlossen. Somit haften die Genoss*innen nicht mit ihrem eigenen Vermögen.

  • Warum die Beiträge?

    Die neu gegründete Genossenschaft hat einiges zu erledigen, um den Betrieb fortzusetzen. Die Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfverband, die Kaution für die Räumlichkeiten, die Eintragung ins Genossenschaftsregister und die Schanklizenz sind nur einige der Punkte, die zu Beginn viel Geld benötigen.

    Damit der Betrieb vernünftig anlaufen kann, hat die erste Vollversammlung der Genossenschaft beschlossen, einen monatlichen Beitrag von 10 € einzuführen, der auf Antrag hin auf 5 € reduziert werden kann. Wenn die ersten Hürden überwunden sind und der Betrieb sich trägt, wird der Beitrag reduziert, bis er letztendlich abgeschafft werden kann.

  • Wie sieht der Vorstand aus? Was sind seine Aufgaben?

    Der Vorstand besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft, vertritt sie nach außen und kann Personal einstellen. Außerdem hat er alles zu tun, um das Büro im Sinne der Genoss*innen zu gestalten. Einmal jährlich muss er eine Hauptversammlung einberufen und allen Genoss*innen Rechenschaft ablegen.

  • Wie sieht der Aufsichtsrat aus? Was sind seine Aufgaben?

    Laut Gesetz sind alle Genossenschaften mit mehr als 20 Genoss*innen verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat des Büros besteht aus fünf Mitgliedern. Im Wesentlichen kontrolliert und berät er den Vorstand. Handelt der Vorstand nicht im Sinne der Genossenschaft, kann der Aufsichtsrat nach Satzung verschiedene Maßnahmen einleiten, um dieses Handeln zu unterbinden.

  • Meine Frage ist noch nicht geklärt!

    Kein Problem! Schicke uns einfach eine Nachricht per Mail, Instagram oder Facebook und wir werden versuchen, sie schnellstmöglich zu beantworten! Die Kontaktdaten findest Du unten auf der Homepage.